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- Alle Proteste müssen schriftlich eingereicht werden ( bei
internationalen Turnieren in englischer Sprache ) und an die
Turnierleitung adressiert sein. Sie sollen durch den
Schiedsrichter/Hauptschiedsrichter übermittelt werden und
ordnungsgemäß vom Spieler/Kapitän oder Manager der Mannschaft
unterzeichnet sein.
- Der mündliche Protest muß dem Schiedsrichter unmittelbar nach
dem Vorfall angekündigt werden, zusammen mit der festgelegten
Protestgebühr. Kein Protest kann ohne die Bezahlung dieser
Protestgebühr aufrechterhalten werden.
- Der schriftliche Protest muß 15 Minuten nach der Beendigung des
betreffenden Boards eingereicht werden.
- Der Protest soll nur den Vorfall, die anzufechtende Entscheidung
des Schiedsrichters und/oder Hauptschiedsrichters und das Anliegen
der protestierenden Partei enthalten.
- Proteste in unflätiger oder beleidigender Sprache werden
umgehend zurückgewiesen und können disziplinäre Maßnahmen nach sich
ziehen.
- Sobald ein Protest angekündigt wurde, kann er nicht mehr
zurückgezogen werden.
- Sobald ein Protest niedergeschrieben und übergeben wurde, soll
das Spiel an der selben Stelle fortgesetzt werden, an der es
unterbrochen wurde. Das Endergebnis des Matchs darf nicht verkündet
werden, bis über den Protest entschieden worden ist.
-
- Wenn dem Protest stattgegeben wird, so soll das Match von dem
Beginn jenes Boards an weitergespielt werden, in welchem der Protest
angekündigt wurde und die Protestgebühr zurückerstattet werden.
- Wenn der Protest zurückgewiesen wird, so soll das bereits
erzielte Ergebnis bestehen bleiben und die Protestgebühr verfällt.
- Die Entscheidung der Turnierverantwortlichen soll den
betroffenen Parteien innerhalb einer Stunde nach Einreichung des
schriftlichen Protestes mitgeteilt werden.
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Erzeugt für den Deutschen Carrom Verband am Sun Feb 1 20:13:33 CET 1998
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