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- Wenn in einem gültigen Schuß der Striker alleine
versenkt wird, so soll der betreffende Spieler das Schußrecht
verlieren und einer seiner C/s als Strafe von seinem Gegner
herausgenommen und plaziert werden. Ein solcher Stein wird
Schuldstein genannt.
- Wenn dies geschieht bevor der versenkende Spieler einen eigenen
C/s versenkt hat, so soll der C/s dann plaziert werden, sobald dies
möglich geworden ist.
- Wenn ein Spieler seinen Striker zusammen mit eigenen C/s
versenkt, so sollen alle in diesem Schuß versenkten eigenen C/s
zusammen mit einem weiteren als Schuldstein vom Gegner plaziert
werden. Hierbei behält der selbe Spieler das Schußrecht.
- Wenn ein Spieler seinen Striker zusammen mit gegnerischen C/s
versenkt, so gelten diese als regelgerecht versenkt. Der Schuldstein
nach 72a soll plaziert werden und der Spieler verliert das
Schußrecht.
- Wenn ein Spieler seinen Striker zusammen mit sowohl eigenen als
auch gegnerischen C/s versenkt, so sollen alle in diesem Schuß
versenkten eigenen C/s zusammen mit einem weiteren als Schuldstein
vom Gegner plaziert werden. Hierbei behält der selbe Spieler das
Schußrecht.
- Wenn ein Spieler C/s seines Gegners durch einen ungültigen Schuß
versenkt, so gelten diese C/s als korrekt versenkt, es werden nach
den Regeln Schuldsteine plaziert und der Spieler verliert sein
Schußrecht.
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- Wenn ein Spieler eigene C/s durch einen ungültigen Schuß
versenkt, so sollen alle in diesem Schuß versenkten eigenen C/s
zusammen mit einem weiteren als Schuldstein vom Gegner plaziert
werden und der betreffende Spieler verliert sein Schußrecht.
- Wenn ein Spieler eigene C/s zusammen mit dem Striker durch einen
ungültigen Schuß versenkt, so sollen alle in diesem Schuß versenkten
eigenen C/s zusammen mit einem weiteren als Schuldstein vom Gegner
plaziert werden und der betreffende Spieler verliert sein
Schußrecht.
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- Schuldoder Strafsteine sollen zum Plazieren herausgenommen
werden sobald dies möglich ist, aber erst nach der Beendigung des
Schusses, obwohl dies während des Schußrechtes desselben Spielers
geschehen kann.
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- In einem Doppel sollen Schuldoder Strafsteine immer von dem
Spieler herausgenommen werden, der zum Zeitpunkt der Verfügbarkeit
der Steine rechts von dem Spieler sitzt, der in diesem Moment das
Schußrecht hat.
- Wenn ein Spieler jedoch während er selbst das Schußrecht hat,
C/s seines Gegners mit oder ohne eigene C/s versenkt und diese somit
als Schuldoder Strafsteine verfügbar werden, so soll er selbst
diese C/s herausnehmen und plazieren.
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- Wenn ein Schuldoder Strafstein verfügbar ist, aber der Platz
zum plazieren nicht ausreichen sollte, dann soll der zum Plazieren
berechtigte Spieler dies tun sobald Platz vorhanden ist.
- Im Doppel jedoch, wenn die Möglichkeit zum Plazieren des Straf-/
Schuldsteines auf den Partner übergegangen ist, hat nur dieser das
Recht zum Herausnehmen und Plazieren des C/s.
- Wenn ausreichend Platz für das Plazieren eines Strafoder
Schuldsteines vorhanden ist, der zum Plazieren berechtigte Spieler
aber kein Foul durch das Plazieren riskieren möchte, verliert er das
Recht einen Stein zu plazieren.
- Wenn der Platz zum Plazieren eines Schuldoder Strafsteines
während des Schußrechts des Spielers, der zum Plazieren berechtigt
ist, verfügbar wird, dann soll die Plazierung sofort vorgenommen
werden.
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- Wenn ein Spieler während der Plazierung eines Schuldoder
Strafsteines versehentlich einen eigenen Stein plaziert, so soll
das berichtigt werden, wenn es vom Schiedsrichter oder vom Gegner
bemerkt wird. Dies gilt als Foul nach den Regeln.
- Wenn dies vom Schiedsrichter oder vom Gegner nicht vor dem
nächsten Schuß bemerkt werden sollte, so gilt der plazierte Stein
als regelgerecht plaziert.
- Wenn mehr als ein Schuldoder Strafstein plaziert werden soll,
so sollen alle verfügbaren C/s sofort plaziert werden und die
restlichen C/s sobald sie verfügbar geworden sind.
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- Die Plazierung wird als beendet betrachtet sobald der Finger vom
C/s entfernt wird, falls der C/s innerhalb des äußeren Kreises
plaziert wurde.
- In jedem Fall dürfen während der Plazierung eines Schuldoder
Strafsteins weder andere C/s noch der Striker in der plazierenden
Hand gehalten werden.
- Wenn ein Spieler den Schuldoder Strafstein außerhalb des
äußeren Kreises plaziert oder ihn aus diesem herausbewegt, so wird
er gebeten diesen Stein innerhalb des äußeren Kreises zu plazieren.
Gleichzeitig ist dies ein Foul wie in der Regel vorgesehen.
- Während der Plazierung von Schuld und/oder Strafsteinen soll
der plazierende Spieler keine anderen C/s oder die Queen bewegen.
Der plazierte C/s soll keine anderen C/s stören. Sollte dies dennoch
geschehen, soll der gestörte Stein vom Schiedsrichter soweit als
möglich wieder in seine ursprüngliche Position gebracht werden. Dies
ist gleichzeitig ein Foul des plazierenden Spielers, wie in der
Regel vorgesehen.
- Einem Spieler steht die Entscheidung offen alle Schuld und/oder
Strafsteine nicht zu plazieren. Es ist ihm nicht möglich nur einen
Teil der Schuld und/oder Strafsteine nicht zu plazieren. Er hat
diese Entscheidung dem Schiedsrichter innerhalb von 15 Sekunden
mitzuteilen, ansonsten ist das Recht Schuld und/oder Strafsteine zu
plazieren verloren.
- Das Zeitlimit für die Plazierung von Schuld und/oder
Strafsteinen beträgt 15 Sekunden nachdem der Schiedsrichter dies
angesagt hat.
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- Schuld und/oder Strafsteine können nicht gegeneinander
aufgerechnet werden.
- Schuld und/oder Strafsteine dürfen nicht so plaziert werden,
daß sie den Zentrumskreis ganz oder teilweise bedecken. Falls C/s so
plaziert werden, so soll der betreffende Spieler dies korrigieren.
Dies ist ein Foul wie in der Regel vorgesehen.
- Im Doppel darf ein Spieler den Schuld und/oder Strafstein nicht
für seinen Partner, der das Recht des Plazierens hat, aus einem Loch
herausnehmen. Kann der Partner den oder die Schuld und/oder
Strafsteine nicht aus den Löchern die sich auf seiner Brettseite
befinden herausnehmen, so soll er den Schiedsrichter unter Angabe
der Farbe und Anzahl der Schuld und/oder Strafsteine bitten, diese
C/s zur Verfügung zu stellen.
- Wenn während des Verlaufs eines Boards einer der Spieler,
während seines eigenen oder während des Schußrechts des Gegners, aus
irgendeinem Grund von seinem Sitz aufsteht, so verliert er das Board
mit der Anzahl der sich noch auf dem C/B befindlichen eigenen C/s
und/oder der Queen. Hat sein Gegner bereits 22 oder mehr Punkte, so
verliert der Spieler nur mit der Anzahl der sich noch auf dem C/B
befindlichen C/s.
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Erzeugt für den Deutschen Carrom Verband am Sun Feb 1 20:13:33 CET 1998
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